BvD: Die neue Rolle des Datenschutzbeauftragten nach DS-GVO
Der BvD befasst sich seit langem mit der Entwicklung der Funktion des Datenschutzbeauftragten in der DS-GVO.
Während der Entwicklung der neuen Verordnung hat es viele Termine und Gespräche gegeben, um die Stellung und Rolle des Datenschutzbeauftragen möglichst klar herauszuarbeiten. Durch die zahlreichen Kompromisse in der DS-GVO ist nun aber noch viel Interpretationsbedarf geblieben, der auch durch das BDSG neu nur begrenzt geregelt wird. Aus diesem Grund hat der BvD-Vorstand einen Fragenkatalog entwickelt, der die wesentlichen Fragen und den wichtigsten Klärungsbedarf zum DSB beleuchten sollte – insbesondere um die vieldiskutierten Haftungsfragen zu klären.
Dieser Fragenkatalog war die Grundlage für das Gutachten der Experten von Derra, Meyer & Partner. Die Spezialisten aus den Bereichen Arbeits-, Straf-, und Haftungsrecht haben diese Punkte beleuchtet und versucht, dazu die richtungsweisenden Aussagen zusammenzufassen bzw. auch zu entwickeln. Die Entstehung des Gutachtens wurde durch den BvD-Vorstand eng begleitet, so dass Fragen zur betrieblichen Praxis schnell geklärt werden konnten. Trotzdem haben sich während der Bearbeitung neue Fragen und Aspekte ergeben, die der weiteren Untersuchung bedürfen. Diese werden insbesondere durch den Ausschuss Berufsbild aber auch durch den Vorstand einer weiteren Diskussion und Klärung zugeführt. Insbesondere wird geprüft, welche Mustervorlagen zur Benennung und für die vertragliche Klärung des DSB bereitgestellt werden können.
Hierzu werden wir weiterhin informieren.