vzbv: Privatsphäre muss es auch in der digitalen Kommunikation geben
Die Bundesregierung hat in der heutigen Sitzung des EU-Ministerrats ihre Positionierung gegenüber der ePrivacy-Verordnung vorgestellt. Die Verhandlungen im EU-Rat können damit voranschreiten, so dass das Gesetz noch vor der EU-Parlamentswahl im Frühjahr 2019 beschlossen werden könnte. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, fordert eine verbraucherfreundliche und starke Regulierung der digitalen Kommunikation:
„Der vzbv begrüßt, dass sich die Bundesregierung endlich auf eine Position zur ePrivacy-Verordnung festgelegt hat. Positiv ist, dass es Telekommunikationsdiensten nur mit Einwilligung oder zu statistischen Zwecken erlaubt werden soll, Kommunikationsmetadaten, wie beispielsweise Standortdaten zu verarbeiten. Dabei müssten sie geeignete Schutzmaßnahmen treffen und die Datenschutzgrundverordnung beachten. Dies ist ein annehmbarer Kompromiss.
Cookies und ähnliche Technologien, mit denen Unternehmen das Verhalten und die Interessen von Verbrauchern online auswerten, sollen ebenfalls nur mit deren Einverständnis oder zu eng definierten Zwecken eingesetzt werden dürften. Für Surfer ist das ein Fortschritt.
Die Bundesregierung möchte Anbietern jedoch erlauben, die Nutzung ihrer Angebote von einer solchen Einwilligung abhängig zu machen. Das ist nicht akzeptabel. Damit unterläuft sie die Datenschutzgrundverordnung und spielt großen Unternehmen wie Google und Facebook in die Hände. Denn den Konzernen würde es aufgrund ihrer Marktmacht leichter als kleineren Anbietern fallen, ihren Nutzern eine solche Einwilligung abzuringen. Bedauerlich ist außerdem, dass sich die Bundesregierung nicht für datenschutzfreundliche Voreinstellungen von Webbrowsern einsetzt.“