Die Hysterie um Einwilligungen hach der DS-GVO
Das hat sicher jeder von uns selbst erlebt. Die Stilblüten um die Einholung von neuen Einwilligungen zur DS-GVO. Vieles wäre dabei schon rechtlich fragwürdig (wenn eine Einwilligung vorliegt, brauche ich keine weitere, wenn nicht, dann darf nich nicht danach fragen), unnötig (natürlich darf man zur Vertragsanbahnung oder -abwicklung persönliche Ansprachen von beiteligten Personen verwenden) und im schlimmsten Fall dann auch nicht rechtlich bindend. Ich möchte hier zwei Links zu dem Newsletter der intersoft consulting services AG geben:
- Die Verschlimmbesserung der Einwilligung nach DSGVO vom 13.6.18
- Die Krux mit dem Re-Opt-In für E-Mail-Werbung vom 11.5.18
Übrigens, der Newsletter rentiert sich allemale.