Aufsichtsbehörden geben Hinweise zu Datenschutz und Corona

Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, veröffentlicht Informationen für Arbeitgeber und Dienstherren zum Umgang mit dem Datenschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Datenschützer stellen klar, dass der Schutz personenbezogener Daten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Infektion sich nicht entgegenstehen.

Dazu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber: „Uns haben Fragen erreicht, wie der Datenschutz in dieser besonderen Situation rechtssicher umgesetzt werden kann. Ich bin froh, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden jetzt eine gemeinsame Empfehlung hierzu aussprechen können. Informationen zu unserer Gesundheit sind sehr sensible Daten. Wer solche Daten erhebt oder verarbeitet, muss sich der besonderen Verantwortung bewusst sein. So lange die Maßnahmen der Arbeitgeber und Dienstherren verhältnismäßig sind, steht der Datenschutz der Infektionsbekämpfung nicht im Weg. Denn die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht jetzt im Mittelpunkt.“

Für verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können datenschutzkonform Daten erhoben und verwendet werden. Es können beispielsweise personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhoben werden, um eine Ausbreitung des Virus in der Mitarbeiterschaft bestmöglich zu verhindern. Auch die Erhebung von personenbezogenen Daten von Gästen und Besuchern ist möglich. Die ausführlichen Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz während der Corona-Pandemie finden Sie auf der Internetseite des BfDI (https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Gesundheit_Soziales/GesundheitSozialesArtikel/Datenschutz-in-Corona-Pandemie.html?nn=5216976).