BayLDA: -Tätigkeitsbericht 2020- Anhaltender Bedarf für Beratungen und Entscheidungen im Datenschutz
Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Michael Will, stellte am Dienstag, den 13. Juli 2021 den Tätigkeitsbericht seiner Be-
hörde für das Jahr 2020 vor. „Auch im Datenschutz war 2020 – das Jahr der Pandemiebekämpfung – geprägt von neuen Arbeitsbedingungen genauso wie von
unzähligen neuen Fragestellungen. Das Datenschutzrecht hat diese Bewährungsprobe gut bestanden und die widerstreitenden Interessen effektiver Seuchenabwehr in Unternehmen wie Vereinen und Transparenz bzw. Kontrolle des Einzelnen über seine Daten ausbalanciert. Trotz guter Ausgangsbedingungen bleiben die anhaltend hohen Fallzahlen gerade bei Beschwerden und Datenschutzverletzungen eine Herausforderung.“
Der nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) jährlich vorzulegende Tätigkeitsbericht der derzeit aus 33 Beschäftigten bestehenden Datenschutzaufsichtsbehörde für die bayerischen Unternehmen und Vereine umfasst auf 86 Seiten statistische Übersichten und knappe Erläuterungen der Schwerpunktthemen der verschiedenen Branchen und Datenschutzbereiche wie dem Internet, der Videoüberwachung oder dem Technischen Datenschutz und der Cybersicherheit.
Erstmals wurde nicht nur der Bericht selbst in rein digitaler Form veröffentlicht, auch die Vorstellung in einer Pressekonferenz vor Presse- und Fachöffentlichkeit wurde in eine Online-Konferenz verlegt. Will erläuterte: „Diese rein digitale Präsentation spiegelt die Kernthemen des Berichtsjahres wieder: Corona und den Internationalen Datenverkehr. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache „Schrems II“ hat uns nicht anders als allen Verantwortlichen in Betrieben oder im Ehrenamt schwierige Aufgaben aufgezeigt, die bei der Mehrzahl der gängigen Datenverarbeitungen wie E-Mail- und Cloud-Diensten oder Videokonferenzsystemen zu berücksichtigen sind. Diese Aufgaben und ihre praxisgerechte Handhabung werden sicher auch 2021 zu den Schwerpunktbereichen unserer Beratung und Prüfung zählen.“
Die statistischen Auswertungen des Berichts zeigen, dass die Pandemie trotz aller anhaltenden Bedrohungen im Cyberraum nicht zu einer Zunahme der Meldungen von Datenschutzverletzungen geführt hat. Diese bleiben mit 3752 Meldungen knapp 10 % hinter dem Spitzenwert des Vorjahres. Ebenso haben sich die an das BayLDA gerichteten Beratungsanfragen mit rd. 2600 Eingängen auf hohem Niveau, dennoch aber zumindest 20 % hinter dem Wert des Vorjahres stabilisiert. Der Rückgang bestätigt damit vor allem den Erfolg proaktiver Beratung durch allgemeine Informationsangebote im Internetauftritt des BayLDA.
Dagegen erreichen die Eingangszahlen bei Beschwerden und Kontrollanregungen mit 6185 Fällen einen weiteren Höchstwert. Will stellt hierzu fest: „Trotz des stetigen Ausbaus und der hohen Effizienz unserer Behörde bleibt die Verzehnfachung der Eingangszahlen im zurückliegenden Jahrzehnt eine zentrale Herausforderung unseres Teams auch in den kommenden Jahren, zumal wir gleichzeitig Kernaufgaben der DS-GVO wie der wichtigen, aber auch anspruchsvollen Zusammenarbeit unter dem Dach des Europäischen Datenschutzausschusses gerecht werden wollen und müssen.“
Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 ist ebenso wie ein Videomitschnitt der virtuellen Pressekonferenz unter folgendem Link erreichbar: https://www.lda.bayern.de/de/taetigkeitsberichte.html