BSI: Standard zum Notfallmanagement aktualisiert
Organisationen benötigen ein Business Continuity Management (BCM), um ihre Fähigkeit zur Bewältigung von Störungen und Krisen zu verbessern und ihre Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten.
- Kontinuität der Geschäftstätigkeit: Ein BCM hilft Organisationen dabei, sich auf mögliche Störungen vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie auch in Krisensituationen weiterhin effektiv arbeiten können.
- Risikominderung: Ein BCM unterstützt Organisationen dabei, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu vermeiden.
- Rechtliche und regulatorische Anforderungen: In einigen Branchen sind Organisationen gesetzlich oder durch regulatorische Vorgaben verpflichtet, ein BCM zu implementieren.
- Reputationsmanagement: Ein effektives BCM kann dazu beitragen,den Ruf einer Organisation zu schützen.
Bereits mit dem BSI-Standard 100-4 hat das Bundesamt für Sicherheitin der Informationstechnik (BSI) einen systematischen Weg aufgezeigt,wie ein Notfallmanagement in einer Behörde oder einem Unternehmen aufgebaut werden kann, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
Der Standard 100-4 ist durch den neuen Standard 200-4 ersetzt wor-den. Dieser soll passgenau und modular die verschiedenen Bedürfnisse unterschiedlich großer Anwender berücksichtigen. Der modernisierteBSI-Standard 200-4 gibt eine praxisnahe Anleitung, um ein Business Continuity Management System (BCMS) in der eigenen Institution aufzubauen und zu etablieren.
Wie aktuell der neue Standard ist, zeigt sich beispielsweise daran, dass die Weiterentwicklung des etablierten BSI-Standards 100-4 zahlreiche Neuerungen enthält, die auf den aktuellen Erkenntnissen im Bereich Business Continuity sowie auf den jüngsten Erfahrungen aus der Corona-Pandemie basieren.
Die finale Version des BSI-Standards 200-4 enthält auch eine detailliertere Ausarbeitung von Teilen der Methodik mit umfangreichen Hilfestellungen, z. B. zur Etablierung der Besonderen Aufbauorganisation (Stabsstruktur), im Soll-Ist-Vergleich, in der Geschäftsfortführungsplanung oder Wiederanlaufplanung.