EuGH: Entscheidung zum TCF (Transparency and Consent Framework)
Der EuGH hat am 7. März 2024 im Vorabentscheidungsverfahren zum „Transparency and Consent Framework“ (TCF) des Interactive Advertising Bureau (IAB) Europe entschieden. Das Urteil hat Auswirkungen für Unternehmen der Online-Werbeindustrie. So hat der EuGH den TC-String als personenbezogenes Datum eingestuft und sieht das IAB Europe und seine Mitglieder als gemeinsame Verantwortliche hinsichtlich im Rahmen des im TCF erstellten TC-Strings.
Für Unternehmen, die das TCF nutzen, wird das Urteil sicher Änderungen bereithalten. Ob es dabei um Änderungen in der Einholung der Einwilligung über das CMP oder die Generierung des TC-Strings selbst geht, bleibt zunächst offen. IAB Europe selbst hat die EuGH-Entscheidung begrüßt und eine zeitnahe Stellungnahme angekündigt.
Sollte das vorlegende belgische Gericht die Sichtweise des EuGH im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortlichkeit bestätigen, so hätte dies für IAB Europe und seine Mitglieder zur Folge, dass sie gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 2 DSGVO Vereinbarungen hinsichtlich ihrer gemeinsamen Verantwortlichkeit abschließen müssten. In dieser Vereinbarung ist unter anderem eine Aufgabenbeschreibung vorzunehmen mit Abgrenzung, welcher Verantwortliche welche Aufgaben übernimmt.