vzbv: Gesetzesvorschlag der EU zu Datenschutz im Internet bleibt auf halber Strecke stehen

Die Europäische Kommission hat heute einen Gesetzesvorschlag für eine Verordnung für Datenschutz in der elektronischen Kommunikation veröffentlicht. Die Verordnung soll die bisherige Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ablösen.

Klaus Müller zur EU-Verordnung für Datenschutz in der elektronischen Kommunikation:

„Wir begrüßen, dass künftig auch Dienste wie Internettelefonie oder Instant Messaging von den schärferen Regelungen erfasst werden und nicht nur wie bisher klassische Telekommunikationsdienste. Das Auslesen von Nachrichten ist damit für alle Kommunikationsdienste ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer verboten.

Leider sind jedoch die vorgeschlagenen Regelungen zum Tracking im Internet nicht konsequent. Für das Tracking soll künftig die Einwilligung der Nutzer notwendig sein, die diese über die Einstellungen ihrer Webbrowsers abgeben können. Damit sollen die nervigen Cookie-Banner auf Webseiten obsolet werden. Die EU-Kommission konnte sich aber nicht dazu durchringen, zu regeln, dass die Webbrowser stets datenschutzfreundlich voreingestellt sein müssen. Zwar müssen die Nutzer künftig bei der Installation aktiv eine der Einstellungen auswählen – in einer Umfrage der EU-Kommission hatten sich jedoch 89 Prozent der Befragten für datenschutzfreundliche Voreinstellungen ausgesprochen.“

Die neue EU-Verordnung soll ab Mai 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung detaillieren und ergänzen, um das Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherzustellen. Die Verordnung betrifft klassische Telekommunikationsanbieter, aber auch E-Mail-Dienste, Social Media-Plattformen und Internettelefonie und Messaging.