vzbv: Klage gegen WhatsApp – Verbraucher müssen Hoheit über Daten behalten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht Berlin Klage gegen WhatsApp eingereicht. Aufgrund der seit vergangenem August geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen sammelt und speichert das Unternehmen aus Sicht des vzbv von Verbrauchern teils widerrechtlich Daten und gibt diese an Facebook weiter. Das geschieht unabhängig davon, ob sie einen Facebook-Account haben oder nicht. Besonders kritisch: Auch Nummern von Verbrauchern, die lediglich im Telefonbuch der WhatsApp-Kunden gespeichert sind, gehen an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe. Die Marktwächterexperten des vzbv fordern auch die Löschung der an Facebook übertragenen Daten.
Wegen der geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen hatte der vzbv WhatsApp im vergangenen September abgemahnt. Unter anderem ging es um die Weiterleitung der Account-Informationen – insbesondere von „Nicht-WhatsApp-Nutzern“ an Facebook. Die Marktwächterexperten halten das für unzulässig, jedoch gab das Unternehmen nach Aufforderung keine Unterlassungserklärung ab.
Bedingungen unzulässig
Gegenstand der nun eingereichten Klage ist nicht nur die Löschung der weitergeleiteten Daten. WhatsApp soll ebenso unterlassen, insgesamt acht beanstandete Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie gegenüber den Nutzern zu verwenden. Beispielsweise behält sich WhatsApp das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.
„Neben dem Unterlassungsanspruch machen wir auch einen Beseitigungsanspruch geltend. WhatsApp soll dafür sorgen, dass die aus unserer Sicht unzulässig an Facebook übertragenen Daten gelöscht werden – vor allem die der Nicht-WhatsApp-Nutzer. Wir verlangen eine entsprechende Bestätigung“, so Carola Elbrecht, Rechtsreferentin im Marktwächter Digitale Welt beim vzbv.
Missbrauch des Vertrauens der Verbraucher
„Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen. Darauf haben viele Verbraucher vertraut. Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten“, so Elbrecht. Nach Ansicht der Marktwächterexperten wurde das Vertrauen der Verbraucher missbraucht, indem sich WhatsApp nun im Kleingedruckten die Weitergabe der persönlichen Informationen seiner Nutzer an Facebook vorbehält.
„Unsere Marktwächterexperten haben das Fehlverhalten des Anbieters erfolgreich sichtbar gemacht. Nun treffen wir uns vor Gericht wieder. Die Verbraucherzentralen haben auch bei anderen digitalen Großunternehmen schon häufig einen langen Atem bewiesen: Ob Facebook, Google, Amazon oder nun WhatsApp, wir verfolgen Rechtsverstöße – notfalls auch über alle Gerichtsinstanzen.
Das hohe Datenschutzniveau in Deutschland und Europa muss für Verbraucher gesichert werden, denn darauf vertrauen sie. Dafür setzt der vzbv sich aktuell bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein. Verbraucher müssen die Hoheit über ihre Daten behalten.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss geschützt werden. Das werden die Verbraucherzentralen vor allem in Zeiten von Big Data verteidigen. Jeder Verbraucher muss selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen können.“, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands